Fragen & Antworten
zur KFZ Zulassung in Adorf, Auerbach, Reichenbach und Oelsnitz sowie den gesamten Vogtlandkreis.
Download Formulare
SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugsteuer - Download als PDF
Vollmacht Zulassung durch Bevollmächtigten - Download als PDF
Wunschkennzeichen reservieren
Selbstverständlich können wir Ihr Fahrzeug auch mit einem Wunschkennzeichen anmelden.
Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren.
KFZ Anmelden im Vogtlandkreis
Nutzen Sie den mobilen KFZ Zulassungservice der Firma Tiepner an den Standorten Adorf, Auerbach, Reichenbach und Oelsnitz.
Folgende Dokumente bringen Sie bitte zur KFZ Anmeldung mit:
- eVB – Nummer, diese siebenstellige Nummer erhalten Sie von Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Kopie wird bei uns im Auto angefertigt)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) früher = Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) früher = Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
KFZ Ummelden im Vogtlandkreis
Nutzen Sie den mobilen KFZ Zulassungservice der Firma Tiepner an den Standorten Adorf, Auerbach, Reichenbach und Oelsnitz.
Folgende Dokumente bringen Sie bitte zur KFZ Ummeldung mit:
- eVB – Nummer, diese siebenstellige Nummer erhalten Sie von Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Kopie wird bei uns im Auto angefertigt)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) früher = Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) früher = Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
KFZ Abmelden im Vogtlandkreis
Nutzen Sie den mobilen KFZ Zulassungservice der Firma Tiepner an den Standorten Adorf, Auerbach, Reichenbach und Oelsnitz.
Folgende Dokumente bringen Sie bitte zur KFZ Abmeldung mit:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Kopie wird bei uns im Auto angefertigt)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) früher = Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) früher = Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)